21.03.2020
Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (8. Mail vom 20.03.2020)
Neuregelung Notbetreuung
Liebe Eltern,
seit dem 18.03.2020 bieten die Schulen eine sogenannte Notbetreuung an. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht! gewährleisten können.
Das neue Formular finden Sie unter
www.schulministerium.nrw.de!!!
Ebenfalls ab dem 23.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche zur Verfügung, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Die von vielen Eltern bereits gebuchte Ferienbetreuung entfällt.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung geleistet.
Damit wir die Notbetreuung gut organisieren und den Einsatz des entsprechenden Personals planen können, bitte ich Sie, das neue Formular am Montag, dem 23.03.2020, in der Zeit von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Sekretariat der Schule abzugeben! Gerne können Sie mir das ausgefüllte und unterschriebene Formular am Montag auch per Mail zukommen lassen. Bitte tragen Sie genau ein, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie die Betreuung wirklich in Anspruch nehmen müssen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der angebotenen Betreuung wirklich nur um eine NOTBETREUUNG handelt. Sollte also ein Erziehungsberechtigter oder ein anderes Familienmitglied die Möglichkeit haben, im Homeoffice etc. zu arbeiten oder grundsätzlich zu Hause sein, steht für diesen Fall die Notbetreuung nicht zur Verfügung. Jedes Kind, dass die Einrichtung besucht, erhöht das Risiko der Weitergabe des Virus auch in der Schule. Bei Auftreten eines einzigen Coronafalles in der Schule würde diese geschlossen und es könnte gar keine Notbetreuung mehr stattfinden.
An Wochenenden wird die Betreuung nur im Rahmen des absolut Notwendigen, d.h. von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr eingerichtet.
An allen Tagen, die die Kinder in der Notbetreuung sind, sind die Schulsachen mitzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
M. Neuefeind
(Schulleiter)