25.03.2020
Eigenanteil bei Schulbüchern
Liebe Eltern der Klassen 1-3,
wie auch schon in den vergangenen Jahren müssen Sie als Eltern wieder einen Eigenanteil an den Schulbüchern Ihres Kindes für das kommende Schuljahr tragen.
Da wir als Schule alle Bücher in einer Sammelbestellung bestellen, ist dafür gesorgt, dass alle Kinder zu Beginn des Schuljahres alle benötigten Schulbücher und Arbeitshefte vorliegen haben. Die Sammelbestellung erfolgt zeitnah nach den Osterferien, so dass wir bereits jetzt, auch wenn gerade der Schulbetrieb ruht, das Geld einsammeln müssen.
Bitte überweisen Sie bis Freitag, den 03. April 2020 den Betrag von zur Zeit 16,00€ auf das unten genannte Konto. Geben Sie bitte Name und Klasse Ihres Kindes mit an. Falls Sie nicht überweisen wollen, können Sie das Geld auch persönlich montags, dienstags und freitags in der Zeit von 07.45 Uhr und 08.45 Uhr in der Schule abgeben. Der kontaktlose Weg per Überweisung sollte vorrangig gewählt werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Neuefeind
(Schulleiter)
Bankverbindung:
KGS Bohl, DE68 3936 2254 2303 3060 16, Raiffeisenbank Eschweiler, Betreff: Name, Klasse des Kindes.
Befreiung vom Eigenanteil
Gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz NRW entfällt der Eigenanteil nur für Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII. Die Stadt Eschweiler übernimmt jedoch auf freiwilliger Basis auch den Eigenanteil für Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Eltern von Pflegekindern (diese Regelung ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet).
Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte, die Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII, SGB II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, können demnach nach Vorlage des Bücherzettels der Schule und des Leistungsbescheides weiterhin vom Eigenanteil für Schulbücher befreit werden. Bei Sammelbestellungen oder falls Sie die Bücher bereits selber in Vorleistung erworben haben ist zusätzlich die Quittung der Schule bzw. der Buchhandlung vorzulegen. Im Falle einer Pflegeelternschaft sind der Bücherzettel sowie ein Nachweis über die Pflegeelternschaft beizubringen.
Die Vorlage der Unterlagen ist wieder ab den Sommerferien im Rathaus, Amt für Schulen, Sport, Kultur möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie bei einer Befreiung vom Eigenanteil trotzdem in Vorleistung gehen müssen, wir stellen in dem Falle gerne auf Ihre Anfrage hin eine Quittung aus.