Umgang mit Erkrankungen 01_09_20

01.09.2020
Ablauf bei Erkrankungen
Liebe Eltern,

seit dem 01.09.2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die auch wieder Neuerungen im Ablauf bei erkrankten Kindern mit sich bringt.

Hier also die neuen Vorgaben für Sie zusammengefasst, um einen reibungslosen Ablauf auch im Sekretariat zu gewährleisten und Missverständnisse auszuschließen.

Unten angehängt finden Sie noch einen Link zur FAQ-Liste des Gesundheitsamts der Städteregion sowie ein Schaubild, wie bei welcher Erkrankung wie vorgegangen werden muss. Diese sind zusätzlich bei Logineo abrufbar,

  1. Schnupfen: Ihr Kind muss für 24 Stunden zu Hause bleiben und darf die Schule nicht besuchen.
    Nach 24 Stunden, kann Ihr Kind wieder in die Schule kommen, wenn eine Besserung aufgetreten ist und keine weiteren Symptome aufgetreten sind.
    Ist dies nicht der Fall, muss die Schule benachrichtig werden
    ,
    Setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt in Verbindung oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
    Es wird dann mit Ihnen gemeinsam entschieden, ob ein Coronatest erforderlich ist.
    Bei Gesundschreibung oder negativem Testergebnis darf Ihr Kind wieder in die Schule.


  2. Erkrankungen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche ->
    Benachrichtigung der Schule UND:
    Setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt in Verbindung oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117
    .
    Es wird dann mit Ihnen gemeinsam entschieden, ob ein Coronatest erforderlich ist.
    Bei Gesundschreibung oder negativem Testergebnis darf Ihr Kind wieder in die Schule.
    Bitte achten Sie hier darauf, dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend sein darf.
    In der Regel genügt hier eine Zeit von 48 Stunden Symptomfreiheit. 

Bei allen Erkrankungen, die nicht oben genannt werden, wie z.B. Übelkeit, Bauchschmerzen und Magendarmerkrankungen ist es erforderlich, dass Ihr Kind 48 Stunden ohne Symptome war, bevor es die Schule wieder besuchen darf.




Bei Fragen wenden Sie sich gerne ans Sekretariat oder die Klassenlehrerin.

Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
Schulleiter

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